Verkaufs- und Lieferbedingungen
(AGB’s)

1) Geltung
Alle erbrachten Leistungen werden direkt vom ausführenden Werk erbracht (Vermittler agiert im Namen des ausführenden Werks), Angebote, Lieferungen und Leistungen sind im Auftrag des ausführenden Werks Yiyabao Toys & Gifts Co., Ltd. und werden aufgrund nachfolgender Bedingungen ausgeführt, die auch ohne wiederholte Bekanntgabe für künftige Lieferungen gelten; entgegenstehende oder von diesen Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers (Besteller von Stofftieren/Empfängers der bestellten Stofftiere) werden nicht anerkannt, es sei denn, es wird ausdrücklich der Geltung schriftlich zugestimmt. Durch Erteilung von Aufträgen erkennen die Besteller diese Lieferbedingungen ausdrücklich an. Insbesondere wird in die vertragliche Vereinbarung, die Berücksichtigung, der im Auftrag des Bestellers vermittelte Fertigung im ausführenden Werk in China, als Grundlage des Geschäfts mit eingeschlossen, und die daraus resultierenden Konsequenzen, sowie national und internationale Kostenschwankungen grundsätzlich mit einbezogen. Als Grundlage jeglicher Abmachung gilt, dass die Kommunikationsform des Emailverkehrs von beiden Seiten als rechtsverbindlich anerkannt wird. Die Produktionsabwicklungsabstimmungsarbeiten bedürfen Rücksprachen per Email, sollten diese unbeantwortet bleiben (binnen 48 Stunden), so gilt der Grundsatz der stillen Zustimmung, um durch Verzögerungen erzeugte Kosten und Folgekosten zu vermeiden. Bei Produktionsstillstand, so gewünscht oder als Folge, werden die Folgekosten einzeln bekanntgegeben (insgesamt rd. €1400€/1000Stk.) und separat verrechnet. Alle Vereinbarungen, insbesondere auch mündliche und telefonische Bestellungen bedürfen schriftlicher Niederschrift.

2) Angebote
Alle Angebote sind freibleibend. Verbindlich ist der Auftrag erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung. Diese kann per Email erfolgen, per Bestellung oder per gesonderter AB, wenn vom Werk als angenommen bestätigt. Geschäftsvereinbarungen durch Telefon, Email oder durch postalischem Einschreiben bedürfen zur Rechtsgültigkeit einer schriftlichen Rück-Bestätigung durch uns. Jeder Auftrag ist als Vermittlungsauftrag (auf fremden Namen und Rechnung) zu verstehen.

3) Erteilung Herstellung, Preis, Musterfertigung
Ein Herstellungsauftrag gilt ab der Zustellung unserer “AB” (Auftragsbestätigung), bzw. ab dem Datum, wo wir einen “Auftrag” schriftlich bestätigt haben. Alle Preise verstehen sich in EURO (€), exklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer (EUSt) und Zoll/Tariffs. Unsere Preisangaben beinhalten keine Kosten für Zustellung, Verpackung oder auch Qualitätsprüfung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung organisiert und abgewickelt. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aktuellen aufgewendeten Kosten, samt Bearbeitungskosten verrechnet. Mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart. Sollte aus etwaigen Gründen die Transportart während eines bereits laufenden/bestehenden Auftrags geändert werden, so werden entsprechend höhere Transportkosten in Rechnung gestellt und sind binnen 14 Tagen vom Käufer zu zahlen. Als “Pauschalen” bezeichnete Transportkosten sind gerundete Beträge zu verstehen, bei welchen es zu keinerlei Nachverrechnungen kommt, sollte sich der tatsächliche Betrag nur marginal (Euro zweistellig) geändert haben. Dies gilt nicht für eklatante Preisänderungen.

Im unwahrscheinlichen Fall, dass Kosten durch die CPA (Containerprüfanlage) – Vorschreibung durch das Zollamt nach dem Zufallsprinzip – anfallen, erfolgt die Verrechnung 1:1 nach Aufwand, aufgeschlagen auf den Angebotspreis (bzw. Preis lt. Auftrag).

Preisänderungen müssen wir uns, aufgrund der sich ständig in Bewegung befindlichen Marksituation, vorbehalten. Insbesondere weisen wir auf Preisänderungen hin, aufgrund sich ändernder Wechselkurse und Kosten im Speditionswesen, vor allem in den sog. Peak-Seasons und Schwankungen bedingt durch Energie- und Sprit-Kosten, insbesondere Folgekosten verursacht durch die COVID-Krise (z.B. custom-clearance costs), aber auch im Besonderen Kosten für Rohmaterialien, Fremdarbeiten (z.B.u.A.: Druck/Stick, etc.), Nebenkosten zur Leistungserstellung (z.B.u.A.: Grafiker-Arbeiten, Druckanpassungen, Wiederholungskosten, Werkzeug/Mould-Kosten, etc.) Veredelungskosten (z.B.u.A.: Änderungsarbeiten Druck, etc.), Finanzierungskosten und Kosten des Geldverkehrs (z.B.u.A.: Zahlungsverzögerungen, Änderung der Modalitäten, etc.), bzw. Währungsschwankungen. Im Falle von z.B. Preisänderungen oder z.B. Währungsschwankungen oder z.B. Peakseason-Zuschlägen werden Bearbeitungsspesen von 450€ Weiterverrechnet. Versicherung und Verpackung werden bei Änderungen des Transports zuzüglich Bearbeitungskosten weiterverrechnet.

Musterfertigung: auf Wunsch wird nach Auftragserteilung (Fertigungsauftrag) 1. Stück Muster zur Ansicht gefertigt. Die daraus resultierenden Muster-Entwicklungskosten sind im Auftrag inkludiert. Jedes weitere Muster verursacht (aufgrund der entstehenden Arbeitszeit der Einzelfertigung, Materialbeschaffung und Versandkosten per Kurierdienst/Flugfracht) wieder Kosten in der Höhe von Netto 450,- Euro, die je Muster verrechnet werden und prompt fällig sind. Diese zusätzlichen Kosten, für zusätzliche Muster, die nur auf ausdrücklichen Wunsch zusätzlich gefertigt werden, werden nicht rückvergütet. Pantone-Vorgaben können erst bei der Produktion umgesetzt werden, da die Materialien nur in großer Menge eingefärbt werden können. Muster für die Produktionsfreigabe werden in einer der Farbvorgabe nahe kommenden Farbe angefertigt Eine Abweichung von 1-2 Pantone-Nummern gilt als akzeptabel vereinbart.

Produktionsfreigabe: zur Freigabe der Produktion, sowie zur Freigabe der fertiggestellten Ware zur Verschiffung, werden dem Auftraggeber Bilder zur Verfügung gestellt, um ein Bildes des Warenmusters, bzw. Bilder einer Stichprobe in Augenschein nehmen zu können, auf dessen Basis dann die Freigabe erteilt wird. Die hierfür zur Verfügung gestellten Bilder werden per Email zugesendet, was als übliche Praxis/Arbeitsweise beiderseitig anerkannt wird. Üblicherweise wird kein physisches Muster versendet und dieses wäre somit gesondert zu verrechnen. Sollte nichts anderes vereinbart werden, so liegen die Kosten für das Muster bei zumindest €280. Für den Versand kann eine Pauschale von zumindest €150 (zuzüglich Zollabfertigung) zugrunde gelegt werden, bzw. die tatsächlichen Versandkosten, sofern höher. Für die Bearbeitung der Mustererstellung  kann der Auftragnehmer eine Pauschale von €350 (je Muster) verrechnen, sofern nicht anders vereinbart. Sollte die Freigabe der Bilder des Musters nicht innerhalb 2 Werktagen erteilt werden, so kann dies unproportionale Verschiebungen des Lieferplans zur Konsequenz haben. Wenn nach Ablauf einer Frist von 14 Tagen, nach zur Verfügung-Stellung der Bilder, keine Stellungnahme, bzw. Widerspruch des Auftraggebers beim Auftragnehmer einlangt, so gilt als vereinbart, dass der Auftragnehmer letztmalig eine Erinnerungs-Email sendet. Wenn nach weiteren 2 Werktagen keine Rückmeldung/Widerspruch gegeben wird, so gilt als vereinbart, dass der Auftraggeber das Muster als in Ordnung befindet und die Produktion freigibt, sofern dem Auftragnehmer eine Stellungnahme des Auftraggebers vorliegt, die eine (grundsätzliche, allgemeine) positive Rückmeldung, zu dem per Email vorgelegten Musters, beinhaltet.

Für den Fall, dass Rückmeldungen umständehalber Verzögerungen von mehr als insgesamt 4 Wochen verursachen, so kann es dadurch zu einer Fertigungsunterbrechung kommen, welche eine Umlagerung der Produktionsmittel und auch einer Umschichtung der Produktionsorganisation bezüglich der Arbeiterverteilung und Auslastung der Arbeiterinnen und Arbeitern von Nöten macht. Ebenso müsste die Zulieferorganistion umgeplant werden. Dies alles führt zu Mehrkosten von zumindest 1.400€, welche nötigenfalls in Rechnung gestellt werden können.

Für Lieferanten, Zulieferbetriebe (z.B. Spediteure) und Veredelungsbetriebe gilt der Grundsatz, dass Aufträge nicht an Dritte Unternehmen, Subunternehmen oder Partner-Unternehmen (gilt auch für Gesellschaften mit Beteiligung) weitergegeben werden dürfen. Einzig das am Auftrag (Order) angeführte Unternehmen gilt als beauftragt (Rechtschreibfehler und Irrtum ausgenommen). Zuwiderhandeln hat zur Folge, dass die Kosten nicht übernommen werden. Es gelten weiters die Speditionsbedingungen: https://www.stofftiere-lindner.com/sped/

4) Produkthaftung
Alle Schadenersatzansprüche uns gegenüber sind ausgeschlossen, und zwar ohne Rücksicht darauf, aus welchem Rechtsgrund diese hergeleitet werden, insbesondere auch gemäß den Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes für Person-, Sach- und Vermögensschäden, welche durch einen Fehler der Ware entstanden sind, wobei vor allem Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden, wie Produktionsausfall oder entgangener Gewinn und dergleichen zur Gänze ausgeschlossen sind, es sei denn, dass uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Den Nachweis dafür hat der Käufer zu erbringen. Für jene Teile der Ware, die wir von Unterlieferanten bezogen haben, haften wir auch nur in dem Umfang, als uns selbst gegen unseren Unterlieferanten Gewährleistungs- oder Schadensersatzansprüche zustehen. Die Verjährungsfrist für Schadensersatzansprüche beträgt 3 Jahre, ab Gefahrenübergang am Verschiffungshafen z.B. Shanghai. Zur Prüfung der Waren erteilt der Auftraggeber grundsätzlich seine Zustimmung, dass wir Muster im angemessenen Umfang (je nach Auftragsmenge, 3-10 Stück) aus der Lieferung ziehen.

Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

Für zertifizierte Produkte (z.B. EN71, u.a. 1-11, CE, etc.) gilt, dass der Käufer für die zu prüfenden Tests Sorge zu tragen hat. Wir übernehmen ausschließlich die „Überbringer-Funktion“ und geben Anforderungen, aus dem hierfür beizubringenden Risk-Assessment, an die uns zu nennenden Stellen (Test-Büros) weiter und unterstützen den Käufer bei der Abwicklung. Wir übernehmen keine Haftung für den Ausgang der Tests oder aus Folgen der Testergebnisse. Sämtliche Kosten der Tests oder Kosten, die aus dem Testen der Artikel entstehen, sind vom Käufer zu tragen auch wenn wir (immer im Auftrag des Käufers) selbst diese Tests beauftragen. Der Käufer hat für die Vollständigkeit der Tests Sorge zu tragen und die hierfür notwendigen Informationen schnellstmöglich bereit zu stellen. Lieferverzögerungen, die im Zusammenhang mit jedweden Tests entstehen, verlängern die von uns bekannt gegebene Lieferzeit entsprechend und sind vom Käufer zu akzeptieren, da Tests immer nur von der Seite des Käufers zu tragen sind.

Vor Anschluss oder Transport von EDV- technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Käufer verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls hat er für verloren gegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen.

Für Lieferanten, Zulieferbetriebe (z.B. Spediteure) und Veredelungsbetriebe gilt der Grundsatz, dass nach den Richtlinien der Europäischen Union gearbeitet werden muss und nach der ÖNorm. Anderenfalls geht die Haftung für alle Folgefälle auf den Hersteller über. Für alle Aufträge (https://www.stofftiere-lindner.com/sped/) gilt,

  1. dass die fertig produzierte Ware nicht zu hart gepackt werden darf, sodass genügend Raum im Karton verbleibt und sich die einzelnen Warenstücke nicht gegenseitig beschädigen (z.B. verbiegen, zerdrücken, quetschen, verformen, etc.). Dabei muss jedoch jederzeit das ökonomische Prinzip beachtet werden;

  2. dass fertig produzierte Ware nicht länger als 3 Werktage verpackt auf den Transport warten darf;

  3. dass die Ware, sowie die sie umschließende Verpackung ist absolut trocken zu halten. Bei den Verladevorgängen ist besonders darauf zu achten, dass dieses Prinzip eingehalten wird. Nass gewordene Ware, bzw. Verpackung, die auf Feuchte schließen lässt führt zu einer Reklamation der Lieferung.

  4. die im Auftrag vereinbarten Preise und Qualitäten müssen den fakturierten und gelieferten exakt entsprechen. Preiserhöhungen nach Auftragserteilung werden nicht anerkannt.

  5. Lieferungen haben in der beauftragten Menge, Güte, Quantität und Stückelung (Teil-Lieferung) zu erfolgen.

5) Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab Werk und erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Käufers. In jedem Fall beinhalten etwaig vereinbarte Zustellkosten keinesfalls Zoll oder EUSt. Diese werden bei Zustellung direkt vorgeschrieben und abgerechnet. Vereinbarte Lieferfristen gelten ab dem Datum unserer Auftragsbestätigung oder entsprechend der in der Auftragsbestätigung angeführten Lieferzeit. Im Falle, dass sich eine Lieferung oder Leistung verzögert und es zu einer verspäteten Lieferung kommt ist eine angemessene Nachfrist zu setzen, um eine vollständige Lieferung durchzuführen, die auch aus Teillieferungen bestehen kann, welche vom Käufer prompt zu bezahlen sind. Daher sind Schadenersatzansprüche, wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder wegen Rücktritt vom Vertrag, in jedem Fall ausgeschlossen.

Für Lieferanten, Zulieferbetriebe (z.B. Spediteure) und Veredelungsbetriebe gilt:

Lieferverzögerungen können grundsätzlich nicht anerkannt werden. Jede Verzögerung muss unverzüglich und schriftlich bekannt gegeben werden, da wir unsere Kunden verständigen und die weitere Vorgangsweise besprechen müssen. Ansonsten wird die Verrechnung des Auftrages abgelehnt und weitere Schritte erwogen.

Betriebsstörungen, Betriebsurlaube, Betriebseinschränkungen (z.B.  aufgrund von Feiertagen, oder auch Kapazitätsauslastungen),  oder Einschränkungen infolge höherer Gewalt (Einwirkung von Natur-Gewalten, unvorhersehbare Gebäude-Schäden etc., Krankheit oder durch Krankheit bedingter Arbeitsausfall) im eigenen Betrieb oder im Herstellungsbetrieb, entbinden uns von der Einhaltung vereinbarter Lieferfristen. Gegebenenfalls tritt bei längerfristigen Ausfällen Punkt 6.) (unten) in Kraft. Selbstverständlich werden wir bei Eintritt solcher besonderer Ausnahme-Fälle einen Ersatz-Lieferplan ausarbeiten, um eine gütliche Lösung zu erreichen. Erklärend möchten wir darauf aufmerksam machen, dass eine kundenseitige Verzögerung der Bestellung, über die Gültigkeit des Angebotes hinaus, bzw. über den spätesten im Angebot genannten Bestellzeitpunkt hinaus, sowie Verzögerungen der Zahlungen und Verzögerungen der Freigaben zu un- oder überproportionalen Lieferzeit-Verschiebungen führen kann, da neue Produktionskapazitäten vereinbart werden müssen und womöglich dabei o.a. Feiertage oder sonstigen Betriebseinschränkungen zu tragen kommen.

Wenn der Besteller die Ware nicht abnimmt, sind wir berechtigt, nach Setzung einer 2-wöchigen Frist vom Vertrag zurückzutreten wegen Nichterfüllung (oder sonstige Gründe) die bisher geleisteten Anzahlungen zur Kostendeckung einzubehalten. Der Auftragnehmer ist berechtigt, bei Vorlage der entstandenen Kosten zumindest 50 % der vereinbarten Auftragssumme einzubehalten, oder bei entsprechenden Mehrkosten die gesamte Auftragssumme einzufordern.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,25% des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung zu stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen (mindestens 2 Wochen) Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwenden.

Die Annahme einer Warenrücksendung kann nur mit unserem ausdrücklichen (einvernehmlichen) Einverständnis erfolgen. Für die Retournierung per Spedition ist unbedingt ein von uns ausgestellter Abholschein erforderlich. Die Lieferschein- oder Rechnungsnummer ist bei jeder Retoursendung anzuführen. Bei nicht vereinbarten Rücksendungen bzw. Rücksendungen ohne Abholschein behalten wir uns die Annahmeverweigerung vor. Für anfallende Frachtkosten können wir nicht aufkommen. Wenn die vereinbarte Rücksendung nicht aufgrund einer berechtigten Reklamation erfolgt, verrechnen wir 25 Prozent vom Warenwert als Manipulationsgebühr.

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, wenn der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist. Insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat. Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu fünfzehn Wochen zu überschreiten (wie z.B.u.A.: Feiertage wie Weihnachten, Chinese New Year, Sommerpause, oder Kapazitätsauslastungen, etc.)

Mehr- oder Minderlieferung bis zu 10% bei Aufträgen mit Werbeanbringung behalten wir uns vor. Kleine Abweichungen in Format, Farbe und Material müssen wir uns ebenfalls vorbehalten (z.B. bei Farbtönen: eine Abweichung von 1-2 Pantone-Nummern gilt als akzeptabel vereinbart; z.B. bei der Höhe: eine Abweichung bei der Höhe von ca. 10-15 % der Gesamtgröße, gilt als akzeptabel vereinbart). Auch bei Aufträgen ohne Werbeanbringung kann aufgrund von Kapazitätsschwankungen die Stückzahl leicht differieren. Das heißt, dass aus Gründen der Qualitätssicherung immer eine größere Stückzahl produziert wird, damit nach Beendigung der Fertigung Einzelstücke, die nicht optimal den Vorgaben entsprechen, aussortiert werden können.

Mit Annahme der Ware (Lieferschein) beginnt die Zahlungsfrist zu laufen.

Grundsätzlich sind alle Rechnungen prompt fällig.

6) Vertragsrücktritt, Reklamation
Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesondere Konkurs des Kunden  oder  Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt  vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Für den Fall des Rücktrittes durch den Auftragnehmer hat dieser die Wahlmöglichkeit, einen pauschalierten Kostenersatz von 50 % des Bruttogesamtrechnungsbetrages oder den Ersatz der tatsächlich entstandenen Kosten zu begehren. Es gilt die Kostenaufstellung des ausführenden Werkes, zuzüglich Drittkosten, plus einer Bearbeitungspauschale von 25 %. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen einzubezalten, bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde, ohne  einvernehmliche Vereinbarung, vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so bleibt dem Auftragnehmer die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall verbleiben geleistete Anzahlungen beim Auftragnehmer, als Kostenersatz, bzw. bei höheren Kosten wird die nachgewiesene Kostendifferenz (wie zuvor erwähnt) vom Auftraggeber eingefordert. Gleiches gilt auch bei Eintreten von „Höherer Gewalt“ (wie zB. Unwetter, Kriegszustände/Aufstände, Krankheiten, etc.).

Liefer- und Transportkosten können nationalen und internationalen Schwankungen unterliegen, (peakseason-Zuschläge, Krisen-Zuschläge, Corona-Folgekosten, etc.), welche wir uneingeschränkt weitergeben müssen und daher vom Kunden zu tragen sind. Bei der Verrechnung kann es dazu kommen, dass Importkosten direkt von der Spedition/Zollamt an den Empfänger (Kunde/Auftraggeber) verrechnet werden, bzw. z.B. vom abwickelnden Transportunternehmen (z.B. Post, Kurierdienst, Reederei, Importabwickler, etc.) direkt vom Empfänger (Kunde/Auftraggeber) kassiert werden. Aufgrund der Corona-Krise (und daraus resultierenden Gründen) kann es zu während der Zoll/Importabwicklung zu zusätzlichen Aufwendungen durch das importabwickelnde Speditionsunternehmen kommen, diese Kosten werden ebenfalls an den Empfänger verrechnet.

Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich. Bei etwaigen Verzögerungen durch höhere Gewalt (z.B.u.A.: Naturkatastrophen, Krankheiten, unvorhersehbare Zwischenfälle, etc.), oder Verzögerungen bedingt durch den laufenden Schriftwechsel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, oder durch Lieferverzögerungen der Rohmaterialien (es gilt der Nachweis des ausführenden Werkes in China), oder ähnliches, so gilt als vereinbart, dass entweder der Auftrag zur Gänze (oder nach einvernehmlicher Absprache in vereinbarter reduzierter Form) nach neuer Terminvereinbarung durchgeführt wird, oder die Anzahlung (in der Regel sind das 50% des Auftragswertes) zur Gänze einbehalten wird, um u.a. die entstandenen Kosten für Rohmaterialien, Kosten der Zulieferbetriebe, Kosten der Veredlungsbetriebe und allgemeine Arbeiterkosten des ausführenden Werkes abzudecken.

Reklamationen können nur innerhalb von 2 Werktagen nach Erhalt der Ware geltend gemacht werden. Bei beschädigten Sendungen ist unmittelbar Schadensfeststellung durch den „Auslieferer“ zu veranlassen (Spediteur, Post oder Bahn), ansonsten müssten wir eine Schadensregulierung ablehnen. Insbesondere wenn die Waren bereits verändert/weiterverarbeitet oder ausgepackt wurden. Bei Aufträgen mit Werbeanbringung ist der Werbetext Bestandteil der Auftragsbestätigung. Gegen Textfehler muss der Auftraggeber sofort nach Eingang der Bestätigung Einspruch erheben.

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

Nachträgliche Reklamationen (nach Versand der Ware vom ausführenden Werk) werden nicht anerkannt. Nach unserem wirtschaftlichen Ermessen können Gewährleistungsansprüche durch Verbesserung oder Lieferung einer mangelfreien Teilmenge der Ware erfüllt werden, aber auch durch Gewährung einer einvernehmlich zu vereinbarenden angemessenen Preisminderung, insbesondere wenn eine Behebung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohen Kosten möglich wäre. Wird die gelieferte Ware vom Besteller verändert, unsachgemäß behandelt oder verarbeitet, erlischt jede Gewährleistungspflicht unsererseits. Für Kosten einer durch den Besteller selbst vorgenommenen Mängelbehebung haben wir ausschließlich dann aufzukommen, wenn wir hierzu die schriftliche Zustimmung gegeben haben.

Handelsübliche und/oder herstellungstechnisch bedingte Abweichungen, etwa in Qualität, Abmessung, Ausführung, Ausstattung und Material, berechtigen ebenso wenig zu einer Beanstandung, wie Farb- und Maßabweichungen oder dergleichen.

Es wird in branchenüblichen Exportkartons, die aus Kostengründen in platzsparender Art gepackt (bulk-packing) werden, versendet. Eine daraus resultierende Reklamation (Stofftiere verdrückt, zerknautscht, aber unbeschädigt) ist daher ausgeschlossen. Eine andere Packweise (z.B. extra-starke Exportkartons, sortiertes packen in geschichteten Lagen, etc.) muss gesondert vereinbart werden und wird mit zumindest €0,50 pro Stück/Stofftier verrechnet.

Bezüglich Farbvorgaben (z.B. Pantonefarben) gilt der Grundsatz, dass Pantonefarben auf gedruckten Papier anders wirken, als wie auf auf nach Pantone eingefärbten Plüsch-Stoff. Dies gilt natürlich auch für alle anderen Materialien. Es kommt der selbe Farbton auf unterschiedlichen Materialien auch unterschiedlich zur Geltung. Daher kann es bei der Wahrnehmung der Farbe zu leichten Abweichungen kommen. Grundsätzlich soll jedoch der Farbton des eingefärbten Plüschmaterials der Farbvorgabe nahe kommen. Das bedeutet, dass leichte Farbabweichungen von der Reklamation ausgeschlossen sind.

7) Zahlung
Zahlungskonditionen werden in jedem Herstellungsauftrag angedruckt. Grundsätzlich gilt 50 % (des Auftragswertes) Anzahlung bei Auftragserteilung (wobei der Auftrag erst bearbeitet wird nach Eingang der Zahlung auf unserem Konto), und 50 % Restzahlung nach erfolgter Warenprüfung und Freigabe zum Versand der Ware, zuzüglich Versand- und Zustellungskosten, inkl. Bearbeitung (ohne EuSt. und Zoll). Die Restzahlung ist prompt nach Fakturierung fällig (5 Werktage nach Rechnungsdatum). Die Lieferung erfolgt nach Zahlungseingang (siehe auch Auftrags-Sideletter). Dies dient zur Sicherung der Warenprüfung und Reklamationsverhinderung, solange die Ware im Werk noch bearbeitet werden kann. Bei Verzögerungen der Zahlung von mehr als 10 Tagen kann aufgrund der sich aktuell sehr schnell ändernden Marktbedingungen und auch sog. höherer Gewalt, wie z.B. Pandemie oder Katastrophen wie Krieg oder Unwetter, sowie der aktuell sehr volatilen Währungsschwankungen oder Geldbeschaffungskosten, eine Nachverrechnung von Kosten erfolgen, zuzüglich der weiterverrechneten Bearbeitungskosten.

Die bekanntgegebene Bankverbindung darf ohne doppelte Bestätigung der Rückfrage (2-malige separate Bestätigung der Email, aus Sicherheitsgründen) nicht geändert werden (phishing). Im Betrugsfall wird daher ein Regress abgelehnt bzw. grundsätzlich ausgeschlossen.

Bestehen nach Annahme der Bestellung seitens des Auftragnehmers begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit (dies kann auch eine verspätete Leistung der Anzahlungs- oder Zwischenrechnung sein) bzw. Zweifel an der Kreditwürdigkeit des Auftraggebers, so ist der Auftragnehmer berechtigt, entweder sofortige Barzahlung/Überweisung/Teilzahlung oder eine Sicherheitsleistung vor Lieferung zu verlangen, oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Besteller den erwähnten Kostenersatz, insbesondere den Ersatz der bereits erfolgten Aufwendungen (wie erwähnt), zu verlangen. Es kann auch die Ware, bis zur vollständigen Bezahlung, zwischengelagert werden, wobei die Kosten der Lagerung vom Auftragnehmer zu tragen sind.

Aufwendungen, die sich aus der Einschaltung eines Inkassobüros ergeben, hat der Käufer nach gesonderter Rechnung Stellung zu tragen. Die Mahngebühren betragen 55,00 Euro je Mahnung, sowie 85,00 Euro Evidenzhaltungsgebühr und 125,00 Inkasso-Gebühr pro Monat und Mahnung. Diese sind gesondert, prompt nach Verrechnung zu bezahlen.

Skontoabzüge dürfen nur nach schriftlicher einvernehmlicher Vereinbarung geltend gemacht werden. Bei Zahlungsverzug bei Teilzahlungen wird der Gesamtbetrag, zuzüglich der Mahngebühren, fällig und etwaige Skontovereinbarung verfallen. Zahlungen gelten erst mit dem Datum des Einganges auf unserem Bankkonto als geleistet.

Bei Zielüberschreitungen werden Verzugszinsen in der Höhe von 7%-Punkte über dem jeweiligen gültigen Diskontsatz der EZB, zumindest jedoch 8 % p.m., verrechnet.

Lieferanten, Zulieferbetrieben (z.B. Spediteur) und Veredelungsbetriebe erkennen, so nicht anders schriftlich vereinbart, das Zahlungsziel 20 Tage Netto (oder 14 Werktage Netto), an.

Der Auftraggeber ist nicht berechtigt, Zahlungen wegen Gewährleistungsansprüchen oder anderen, von uns nicht anerkannten Gegenansprüchen zurückzuhalten, oder gegen unsere Forderungen eine Aufrechnung zu erklären.

Nachträgliche Ab-Änderungen des Stofftieres (Design, Materialien, Lieferzeit, etc.) können Änderungen der im Auftrag vereinbarten Kosten bedeuten und werden mit den Teil-Rechnungen, spätestens jedoch bei der Endabrechnung in Rechnung gestellt, oder alternativ als gesonderte Abrechnung, jedenfalls sind diese prompt (4 Werktage nach Rechnungsdatum) zur Zahlung fällig.

Treuhändisch übernommene Zahlungen, bzw. auf einem Treuhandkonto verwahrte Zahlungen müssen, so gilt es als sinngemäß vereinbart wie folgt an das produzierende Unternehmen (JinMao/YiYaBao Gifts&Toys) weitergeleitet werden: die Anzahlung ist bei Erhalt des Vorproduktions-Musters laut Vorlage zur Überweisung fällig; die Restzahlung ist nach zufriedenstellender Prüfung von Bildern und Mustern aus der zu etwa 80-90% fertiggestellten Gesamtproduktion, bzw. Vorlage der vereinbarten Prüfberichte, spätestens jedoch bei Buchungsbestätigung (samt Packliste) der Verschiffung, zur Zahlung fällig und an das ausführende Unternehmen (JinMao/YiYaBao Gifts&Toys) binnen Wochenfrist zu überweisen.

Sollten Zahlungen nicht rechtzeitig vor den Feiertagen eingehen, so ergeben sich durch diese Verspätungen peakseason-Zuschläge, oder auch ein Verlust der Schiffsbuchung, woduch eine kostenpflichtige Lagerung der Ware die Folge ist.

Sollte aus technischen order bürokratischen Gründen ein Banktransfer nach China nicht anweisbar sein, so kann die Gesamtsumme an den Vermittler Wolfgang Lindner, zu seinem Ermessen und zur Entlastung des Zahlungspflichtigen, bzw. des Treuhänders, transferiert werden, womit das Geschäft als in beiderseitigen Einvernehmen als erfüllt zu bewerten ist.

8) Erfüllungsort, gültiges Recht, Gerichtsstand
Erfüllungsort für die Erfüllung der reinen Vermittlertätigkeit ist die Arbeitsstätte in Klagenfurt. Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN / EU Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das an der Arbeitsstätte sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig. Der Gerichtsstand ist Klagenfurt.

9) Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zum Zeitpunkt der vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt allen Nebengebühren im Eigentum des herstellendes Werks. Kommt der Besteller in Verzug oder verletzt er eine der sich aus dem Eigentumsvorbehalt ergebenen Pflichten, wird die gesamte aushaftende Forderung sofort fällig. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag vor, wenn dieser ausdrücklich und schriftlich vom erklärt wird. Die Ware ist frei zum Verkauf bzw. Verwertung, zur Verfügung des Auftragnehmers.

Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere durch Pfändungen – verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt, tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen, an Zahlung statt, ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern ersichtlich zu machen. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

10) Datenschutz, Adressänderung
Die für die Auftragsabwicklung und Buchhaltung erforderlichen Daten, wie Name, Adresse, Auftrags- sowie Buchungsdaten des Bestellers werden in unserer EDV nicht gespeichert, der Käufer hat mit der Beauftragung sein Einverständnis erklärt zur Datenverarbeitung. Die gespeicherten Daten werden von uns nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen verwendet und anschließend automatisch gelöscht.

Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekannt zu geben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekannt gegebene Adresse gesendet werden.

11) Salvatorische Klausel, Bestimmungen
Sollte eine der Bestimmungen dieses Vertrages unzulässig sein, führt das nicht zur Nichtigkeit des Auftrages/Vereinbarung. Vielmehr ist der intendierte Sinn der unzulässigen Bestimmung so zu interpretieren, als sei der Sinn in zulässiger Art formuliert worden. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der vorstehenden Bedingungen rechtsunwirksam sein, wird die Wirksamkeit der anderen und des Vertrages/Auftrages selbst hiervon nicht berührt.

12) Urheberrecht, Patente, andere Schutzrechte
Es gilt ausdrücklich als vereinbart, dass wir, sollten wir Artikel nach Zeichnungen oder Originalmustern des Bestellers anfertigen, für keine Rechte, insbesondere keine Schutzrechte Dritter haften. Der Besteller übernimmt die Verpflichtung, falls dennoch Rechte Dritter geltend gemacht werden sollten, uns schad- und klaglos zu halten und uns jeden daraus erwachsenen Schaden voll zu vergüten.

Pläne, Skizzen oder sonstige (auch technische) Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte. Beim Auftraggeber verbliebene Muster sind nach Fertigstellung (oder Beendigung der Zusammenarbeit) des Auftrages and den Auftragnehmer kostenfrei und unbeschädigt zu retournieren. Bei Nichteinhaltung werden die zuvor angeführten Musterkosten (und etwaige Werkzeugkosten, welche handelsüblich bei 1.500 US$ bis 5.000US$ liegen) pro Stück verrechnet und sind sofort fällig.

13) Haftungsausschluss
Die Inhalte dienen der allgemeinen Information. Für die Richtigkeit, Aktualität, etc. der Informationen übernehmen wir keine Haftung. Sie können keine umfassende rechtliche Beratung ersetzten. Bitte wenden Sie sich persönlich an eine Expertin. Ebenso gilt dies für Verweise/Links. Keine Haftung auf Virenfreiheit. Vorbehaltlich Änderungen der hier angebotene Informationen. Sämtliche Inhalte, das Layout, sind urheberrechtlich geschützt. Verlinken unter Quellhinweis steht jedermann frei.

SUMMARY - Auftrags-Sideletter

  • Angebot: gültig: 14 Tage (z.B. zum Monats-/Jahresswechsel kann es zu Änderungen kommen).

  • Über-/Unterlieferungen: von +/- 10% möglich (produktionstechn. Gründe).

  • Freigabe-Muster vor Produktion: dient zur Bestätigung des beauftragten Produktes, Festlegung der Qualität, Material, etc., spätere Reklamationen werden nicht anerkannt, erst nach endgültiger Freigabe zur Produktion wird begonnen, es genügt ein einfaches „Ok“.

  • Änderungen: z.B. von Materialien (oder Material-Zusammenstellungen), von Farben (oder Farbkombinationen), Größen (auch von Teilen des Stofftieres), Mengen, Pack- und Versandart, Liefertermin können Änderungen der im Auftrag vereinbarten Lieferzeiten (Liefertermin muss nach Fertigstellung der Produktion neu kalkuliert werden, wegen der veränderten Buchung bei der Reederei für den See-Transport), aber auch Änderung/Erhöhung der Kosten (z.B. nötiger Teil-Transport oder Luft-Transport nach Absprache, Nachzahlung für Materialaufschläge) bedeuten und werden mit den Teil-Rechnungen, spätestens jedoch bei der Endabrechnung in Rechnung gestellt, oder alternativ als gesonderte Abrechnung verrechnet, jedenfalls sind diese prompt zur Zahlung fällig. Nachträglich geäußerte Änderungswünsche am Muster werden mit zumindest 0,95€/Stk./Detail verrechnet.

  • 1 Muster: zur Produktionsfreigabe, ist im Auftrag inkludiert, plus etwaige Änderungen zum ersten Muster; weitere Muster können mit 450€/Stk. (zuzüglich USt., Zoll, Botendienst) verrechnet werden.

  • Auftragsbeginn: nach Zahlungseingang (50 %) auf dem Konto, keine Rückvergütung bei Storno oder Sonstigem.

  • Verzögerungen: zeitliche Verzögerungen, bzw. nicht zeitnahe Rückmeldungen zu Emails bei Freigaben, Zahlungen, Rückmeldung zu Fragen, etc. können unproportionale Abweichungen vom Lieferplan zur Folge haben. Dies liegt z.B. daran, dass der gebuchte Produktionstermin verloren geht und neu gereiht werden muss, oder Liefertermine für Material-Sonderanfertigungen neu angefragt werden müssen, etc…
    Für alle Aufträge gilt die Ausnahme von höherer Gewalt (z.B.u.A.: Naturgewalten, Krieg, Blackouts, Transportengpässe, Restriktionen, Krankheit/Pandemie, unvorhersehbare Zwischenfälle im ausführenden Werk, etc. führen zu Verspätungen von ca. 12 Wochen) und bedeutenden Kostenerhöhungen, oder auch Verzögerungen bedingt durch den laufenden Schriftwechsel zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer, oder durch Lieferverzögerungen der Rohmaterialien (es gilt der Nachweis des ausführenden Werkes in China), oder ähnliches, so gilt als vereinbart, dass entweder der Auftrag zur Gänze (oder nach einvernehmlicher Absprache in vereinbarter reduzierter Form) nach neuer Terminvereinbarung durchgeführt wird, oder die Anzahlung (in der Regel sind das 50% des Auftragswertes) zur Gänze einbehalten wird, um u.a. die entstandenen Kosten für Rohmaterialien, Kosten der Zulieferbetriebe, Kosten der Veredlungsbetriebe und allgemeine Arbeiterkosten des ausführenden Werkes abzudecken. Zwischenlagerung: 5,80€/Karton/Tag, plus 380€ für Arbeitszeit und 480€ Transport bei Umlagerung.

  • Für alle Rechnungen des ausführenden Werks gilt: prompte Fälligkeit (4 Werktage nach Rechnungs-datum). Die Verrechnung unterliegt dem internationalen Zahlungsverkehr, auf Basis US$ Wechselkurs, wodurch es zu entsprechenden Erhöhungen oder Nachverrechnungen kommen kann. Basis ist der gültige Wechselkurs zum Zeitpunkt der Auftragsbestätigung. Rechnungsfälligkeit: bis spätestens 14 Werktage nach Rechnungsdatum; sollte innerhalb 14 kein Zahlungseingang auf dem Bankkonto zu verzeichnen sein, so wird vorbehalten, die Ware erst nach Bezahlung der Schlussrechnung, bzw. aller offenen Rechnungen, zuzustellen. Hinzu kommen Banken-übliche Verzugszinsen (Leitzins +5 % p.M.) und Mahngebühren i.d.H.v. 150€ Netto je Mahnung. Weiters werden die Kosten der Zwischenlagerung verrechnet:5,80€/Karton/Tag, plus 380€ für Arbeitszeit und 480€ Transport bei Umlagerung; Bearbeitungspauschale: 450€, Transportkosten für internationale Umlagerung: 650€/Monat. Zahlungs-Verzögerung: (auch Rückmeldung), kann die Lieferzeit unproportional verschieben und ergibt Zusatzkosten (Bearbeitungspauschale).

  • Übermittlung des Lieferplanes: (nur auf gesonderten Wunsch) erfolgt per Email mit den Allgemeinen Informationnen und gilt damit als zur Kenntnis gebracht, Widerspruch binnen 3 Tagen per Email. Standard: Es kann üblicherweise erst nach schriftlicher Freigabe durch den Auftraggeber, das Fertigungsmaterial bestellt (ca. 5-20 Tage), mit der Produktion begonnen werden (ca. 25-35 Tage je nach Menge), und danach die Ware für den Export/Zoll/Versand vorbereitet (ca. 2-5 Tage) werden, auf ein Containerschiff gebucht werden (ca. 3-7 Tage) und am Seeweg transportiert (ca. 5 Wochen) werden. Nach Ankunft/Entladung der Container für die Importabwicklung (ca. 3-7 Tage) erfolgt die Einteilung für die Zustellung und die Zustellung an den vereinbarten Lieferort (ca. 3-14 Tage). Hierbei sind etwaige Feiertage und Wochenenden nicht mit einberechnet.. Zu berücksichtigen: wetterbedingte Verspätungen, Peak-Season-Verspätungen, branchenübliche Preiserhöhungen und Unwetter, sowie höhere Gewalt.

  • Freigaben: z.B. zur Produktion und zur Verschiffung der Ware, erfolgt per Übermittlung von Bildern per Email. Für die ordentliche Beurteilung der ausgeführten Qualität werden mehrere Bilder zur Prüfung übermittelt, welche die Basis für die Freigabe darstellen. Sollten Muster verlangt werden, so muss dies gesondert beauftragt werden. Mustersendungen werden mit Kosten in der Höhe von 180 Euro/Sendung (350 Euro bei Artikel größer als 28 cm) verrechnet. Die Muster selbst sind kostenlos. Dadurch ergibt sich eine unproportionale Verschiebung des Lieferplans, von etwa 14 bis 25 Tagen; Ausnahme: Chinese-New-Year (Jänner/Feber) und Ernte-Saison (April/Mai und Sept./Okt.), sowie Weihnachten/Neujahr, da kann es mehr sein.

  • Abwicklung der Produktion: verläuft ausschließlich, zumindest vorrangig über Email, dies gilt als beiderseitig zur Kenntnis gebracht, vereinbart und akzeptiert; Emails mit Versanddatum (Versanddatum am Header auf dem Email) gelten als ordnungsgemäß zugestellt; sollte es zu Verzögerungen kommen bei der Beantwortung der Emails, seitens des Auftraggebers, so kann dies unproportionale Verschiebungen des Lieferplans verursachen, von etwa 35 Tagen, bis zu 8 Wochen zu eklatanten Kostenerhöhungen führen (saisonal bedingt); der Vermittler ist nicht zur Urgenz von nicht beantworteten Emails verpflichtet, dies gilt vor allem hinsichtlich nicht empfangener (technische Problem beim Auftraggeber) Emails oder nicht gelesener (Abwesenheit/Umleitung/Urlaub) Emails. Sollte der Auftraggeber den Auftrag stornieren, zurücktreten, bzw. auflösen, so verbleibt zumindest die Anzahlung beim ausführenden Werk. Zertifizierungen: Labortest (1-seitig): 1.750€; EN71 Test (28-seitig): 2850€; Änderung Labelgröße: 0,75€/Stk.; Produktionsunterbrechung: 1400€; Zusätzliche Muster: 250€, Importkosten Botendienst 285€, exkl. Zoll;

  • Packart: es wird in branchenüblichen Exportkartons, die aus Kostengründen in platzsparender Art gepackt (bulk-packing) werden, versendet. Eine daraus resultierende Reklamation ist daher ausgeschlossen. Eine andere Packweise muss gesondert vereinbart werden (extra-starke Exportkartons, packen in Lagen sortiert, etc.) und wird mit einem Aufpreis von 3,50€ je Karton, bzw. 0,50€/Stück/Stofftier verrechnet. Zuzüglich einer einmaligen Abwicklungsgebühr von 450€. Die ARA-Entpflichtung obliegt dem Empfänger in der EU. Alle Abgaben in China wurden entrichtet.

  • Übernahme der Ware: die Lieferung gilt DDU Empfänger-Ort, (zuzügl. 4,7% Zoll, exkl. EUSt.), die Lieferkosten, Zollabwicklung, Transportkosten und Lieferzeiten/Wartezeiten variieren aufgrund COVID und/oder sonstigen internationale/weltwirtschaftlichen Affären/Risken/Kriegen, bzw. höhere Gewalt und werden u.U. von Speditionen angepasst; mit Übernahme gilt die Ware als ordnungsgemäß übernommen; Reklamationen (ausgenommen schwerer, verdeckter Mängel, wie z.B. offene Nähte von mehr als 2cm) werden nicht mehr anerkannt. Es gilt eine drop-off-rate von 5 % als vereinbart, welche üblicherweise durch die Überlieferung mehr als abgedeckt ist und somit keinen Mangel darstellt. Im Bedarfsfall Zwischenlagerungskosten: 5,80€/Karton/Tag, plus 380€ für Arbeitszeit und 480€ Transport bei Umlagerung; Bearbeitungspauschale: 450€, Transportkosten für Umlagerung: 650€/Monat.

  • Auftragsbedingungen: Es gelten diese AGB´s